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Definitionen
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Flüchtling
Als Flüchtling gilt nach der Genfer Flüchtlingskonvention eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“.
Asylbewerber
Ein Asylbewerber ist eine Person, die in einem fremden Land um Asyl nachsucht, also Aufnahme und Schutz vor Verfolgung begehrt und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Die Hauptherkunftsländer der in Deutschland um Asyl nachsuchenden Flüchtlinge sind die Staaten Syrien, Afghanistan, Pakistan, Irak, Iran, des ehemaligen Jugoslawiens, Gambia, Nigeria und sowie Staaten der Russischen Föderation, insbesondere Tschetschenien und Georgien.
Asylfolgeantragsteller
Ein Folgeantragsteller ist ein Flüchtling, der bereits ein Asylverfahren durchlaufen hat und dessen Asylbegehren abgelehnt wurde. Ergeben sich neue oder nachträgliche Fluchtgründe, die die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens rechtfertigen, so kann ein Flüchtling einen weiteren Asylantrag stellen. Wie die Erfahrung zeigt, wird dieser Antrag in den meisten Fällen abgelehnt. Die meisten Asylfolgeantragsteller kommen derzeit aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien.